Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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28.01.2025
Ministerrat: Bayern fordert klare Migrationswende
Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann zwei Bundesratsinitiativen für eine klare Wende in der Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Darin fordert Bayern den Bund auf, das Zugangsgeschehen sofort zu reduzieren und die Rückführungssituation grundlegend zu verbessern.
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27.01.2025
IMK: Herrmann bedauert SPD-Widerstand in der Migrationspolitik
„Die Asylpolitik muss sich ändern: Wir brauchen einen Aufnahmestopp und Zurückweisungen an der Grenze!“ Innenminister Joachim Herrmann hat die Beschlüsse der Innenministerkonferenz begrüßt, jedoch gleichzeitig kritisiert, dass mit den SPD-geführten Ländern in zentralen Fragen der Migrationspolitik keine Einigung erzielt werden konnte.
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