
Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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Weniger Kirchenmitglieder, aber ungebrochene Bedeutung religiöser Werte: Neue Zahlen zeigen, wie religiös Bayern wirklich ist und warum Innenminister Herrmann überzeugt ist, dass Demokratie Religion braucht.
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© BayStMI 11.04.2025Verfassungsschutzbericht 2024: Besonders Radikalisierung junger Menschen nimmt zu
Extremismus nimmt zu - vor allem Online und bei Jugendlichen. Der Verfassungsschutzbericht 2024 zeigt: Die Gefährdungslage hat sich in allen Phänomenbereichen spürbar verschärft. Innenminister Herrmann fordert klare Kante und moderne Mittel.
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