Einsatzfahzeug mit Notarzt
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Notarzt­indikation

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat auf der Basis der entsprechenden Empfehlung des ehemaligen ÄLRD-Ausschusses Bayern (jetzt Rettungsdienstausschuss) eine „Verfahrensbeschreibung Notarztindikationskatalog“ eingeführt. Auf dieser Grundlage entscheidet der Disponent in der Integrierten Leitstelle, ob ein Notarzt eingesetzt wird.

Der Notarzt-Indikationskatalog wurde mittels der Alarmierungsbekanntmachung in entsprechende Schlagworte eingearbeitet und findet so Eingang in die Alarmierung der Notärzte durch die Integrierten Leitstellen.

Geht ein Notruf ein, wird eine Notfall- und Zustandsbeschreibungen des Patienten abgefragt, um feststellen zu können, ob ein Notarzt für die Patientenversorgung notwendig ist. Wenn ja, ermittelt der Disponent, ob ein bodengebundener Notarzt oder der Notarzt eines Rettungshubschraubers den Einsatzort schneller erreichen kann. Die Notfall- und Zustandsbeschreibung wird an den jeweiligen Notarzt weitergegeben.