Aufenthalt in Bayern

Das Aufenthaltsrecht verfolgt das Ziel, den Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland zu steuern. Zuwanderung, die – etwa unter Missbrauch des Asylrechts – die Sozialsysteme einseitig belastet, soll vermieden werden. Alle Ausländer, die hier rechtmäßig und auf Dauer leben wollen, müssen sich in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben integrieren. Dies wird vom Gesetz gefördert, aber auch gefordert. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz, das bundesweit die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regelt. Für EU-Bürger und deren Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU.

Zuständig sind die Ausländerbehörden, die in Bayern Teil der Landratsämter und der Stadtverwaltungen in den kreisfreien Städten sind, bzw. bei (abgelehnten) Asylbewerbern in der Regel die Zentralen Ausländerbehörden, welche Teil der Regierungen sind.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt von Ausländerinnen und Ausländern mit Asylhintergrund hängt maßgeblich von deren Status ab. Hier erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für solche im laufenden Verfahren und für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

In Bayern gibt es seit 2006 eine Härtefallkommission. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländerinnen und Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.

Aktuell

  • Auf dem Bild sind Innenminister Joachim Herrmann und sein slowakischer Amtskollege Matúš Šutaj Eštok vor den Fahnen der Länder Bayern und der Slowakei zu sehen.
    © Bayerisches Innenministerium
    04.10.2024

    Herrmann und slowakischer Amtskollege Šutaj Eštok einig: Schutz der EU-Außengrenzen muss verstärkt werden

    Innenminister Joachim Herrmann hat sich mit dem slowakischen Innenminister Matúš Šutaj Eštok über die aktuelle Migrationslage ausgetauscht. Herrmann: „Wir waren uns einig: Der Schutz der EU-Außengrenzen muss dringend verstärkt werden. Irreguläre Migration muss auf EU-Ebene noch erheblich konsequenter begrenzt werden!“

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  • Auf dem Bild sieht man Innenminister Joachim Herrmann, wie dieser anhand einer Power-Point-Präsentation Fakten zur Arbeitsmarktintegration erläutert.
    © Bayerisches Innenministerium
    25.09.2024

    Integration in Arbeit: Bayern weiterhin bundesweit an der Spitze

    Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat heute gemeinsam mit Arbeitsministerin Ulrike Scharf und Dr. Markus Schmitz über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen bei der Integration in Arbeit informiert. Herrmann: „Wir können mit Stolz sagen: Bayern ist weiterhin Spitzenreiter bei der Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt.“

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