Notfallregister
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Notfall­register

Mit dem Notfallregister wird erstmalig die digitale Erfassung und Zusammenführung der Patientendaten über die gesamte Rettungskette hinweg ermöglicht. Dies bedeutet, dass sämtliche Daten eines Notfalleinsatzes – angefangen beim Meldebild der Integrierten Leitstellen über die medizinischen Behandlungsdaten in der präklinischen Phase bis zu den Maßnahmen und Ergebnissen der Patientenbehandlung in den Krankenhäusern – zu einem einheitlichen und umfassenden Informationsbild zusammengetragen werden können.

Grafik Rettungskette
© Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hieraus ergeben sich

  • Rückschlüsse auf das tatsächliche Einsatzaufkommen im Rettungsdienst,
  • eine Datenbasis für eine noch bessere und bedarfsgerechtere Vorhaltung von Rettungsmitteln,
  • wertvolle Erkenntnisse über die Qualität der Patientenversorgung entlang der Rettungskette,
  • hervorragende Grundlagen für eine fundierte wissenschaftliche Versorgungsforschung in der präklinischen Medizin und
  • Möglichkeiten einer künftig präziseren Steuerung der Patientinnen und Patienten.

 

Das Notfallregister wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als oberste Rettungsdienstbehörde betrieben. Dabei hält das Register höchste datenschutzrechtliche Standards ein. Direkt zuordenbare personenbezogene Daten wie Name oder Adresse werden gar nicht erst in der Datenbank gespeichert. Weitere dem Einsatz zuordenbare Merkmale wie z. B. der Zeitpunkt eines Behandlungsbeginns oder der Einsatzort werden durch Verunschärfungsprozesse nach Abschluss der Datenübertragung so anonymisiert, dass eine Zuordnung zu Einzelpersonen nicht möglich ist. Die Verarbeitung und Speicherung des Notfallregisters findet zudem ausschließlich in Bayern auf staatseigenen Servern statt.

Diese und weitere datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen sind für Sie in unserer Datenschutz-Folgenabschätzung einsehbar.

Darüber hinaus steht Ihnen als Bürger jederzeit der datenschutzrechtliche Auskunfts- und Löschanspruch zu. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Betroffenenrechtemanagement.