Sprache
Gesamtkonzept Sprache des Bundes
Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG; BGBl. 2004 I S. 1950) wurden für Ausländerinnen und Ausländer die Integrationskurse eingeführt. Sie bilden zusammen mit der zum 01.07.2016 eingeführten berufsbezogenen Deutschsprachförderung das Gesamtprogramm Sprache des Bundes.
Mehrsprachige Informationsblätter bekommen Sie hier.
Engagement Bayerns
U.a. über die Integrationsministerkonferenz setzt sich auch der Freistaat für einen stetigen, bedarfsbezogenen Ausbau und eine Weiterentwickelung der Integrationskurse ein. Ein wichtiges Ziel ist es dabei, Migrantinnen und Migranten zeitnah in einen möglichst passgenauen Integrationskurs bringen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration haben dazu eine gemeinsame Umfrage zur „Einbindung der Kommunen bei der Bedarfsplanung und Zusteuerung zu den Integrationskursen“ durchgeführt. Deren Ergebnisse sind Grundlage für eine noch engeren Verzahnung.
Projektidee: Integrationskurse und Situation vor Ort zusammenbringen
Management Summary - Umfrageergebnisse und Best Practice
Umfrageergebnisse und Best Practice
Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Sprache entwickelt sich in unterschiedlichen Settings. Die Sprachentwicklung eines Kindes hängt entscheidend davon ab, in welcher sprachlichen Umgebung es aufwächst. Dies betrifft die Familie ebenso wie die Umgebung in Kindertageseinrichtungen. Die Familie hat den stärksten Einfluss auf die Bildungs- und Entwicklungschancen eines Kindes. Eine zentrale Rolle für seine Sprach- und Literacy-Entwicklung spielt aber auch die Kindertageseinrichtung. Hier erhalten Kinder besonders viele sprachliche Anregungen und vielfältige Lernchancen.
Für eine wachsende Zahl von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache sind sie sogar der erste und wichtigste Ort, um Deutsch zu lernen.
In Kindertageseinrichtungen erfolgt eine in den Alltag integrierte Sprachbildung auf Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) und seiner gesetzlichen Verankerung durch das BayKiBiG. Sprachförderung wird darin als durchgängiges Prinzip verstanden. Diese erfolgt auf Grundlage einer individuellen Sprachstandsfeststellung für alle Kinder: In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, bei allen Kindern den Sprachstand in der deutschen Sprache zu erheben.
Dies erfolgt bei deutschsprachigen Kindern anhand des Sprachbeobachtungsbogens SELDAK und bei Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache anhand der Untersuchung des „Sprachverhaltens und Interesses an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen“ (SISMIK). Bei Feststellung eines zusätzlichen Unterstützungsbedarfs wird den Eltern die Teilnahme am „Vorkurs Deutsch 240“ empfohlen.
Elternbrief
Ein Elternbrief des Staatsinstituts für Frühpädagogik informiert über Sprachentwicklung und Sprachförderung in der Familie. Hier können Sie den Elternbrief in Deutsch und rund 20 weiteren Sprachen, von Albanisch bis Vietnamesisch, herunterladen.