Herrmann und Bernreiter: Errichtung eines Verwaltungsgerichts in Plattling
München, 09.04.2025Errichtung eines Verwaltungsgerichts in Plattling - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bauminister Christian Bernreiter: Erste Lesung im Landtag zur erforderlichen Gesetzesänderung - Weitere Beratung in den Ausschüssen
+++ Der Regierungsbezirk Niederbayern soll am Standort Plattling ein eigenes Verwaltungsgericht erhalten. Der Bayerische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur hierfür erforderlichen Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in Erster Lesung behandelt. Letzte Woche hatte der Ministerrat grünes Licht für die gesetzlichen Grundlagen gegeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bauminister Christian Bernreiter sind sich einig: "Dies ist ein spürbarer Gewinn für die rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns." Das neue Gericht im Regierungsbezirk Niederbayern stärke zudem die Region und könne strukturelle und ökonomische Impulse geben. Der Gesetzentwurf wurde nun dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss überwiesen. +++
Wie Herrmann weiter erläutert, liege der attraktive Standort Plattling verkehrsgünstig und biete heimatnahe Beschäftigungsmöglichkeiten für hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Laut den beiden Ministern soll es nunmehr zügig vorangehen: "Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht den Betrieb Mitte 2028 aufnehmen kann." Mittlerweile konnten im Rahmen des Flächenmanagementverfahrens auch bereits mögliche Standorte für ein Verwaltungsgericht in Plattling gefunden werden."
Im Endausbau soll das neue Verwaltungsgericht sieben Kammern mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassen. Dafür werde eine Gebäudefläche von mindestens 2.000 Quadratmetern benötigt. Das Gericht werde damit eine vergleichbare Größe wie die Verwaltungsgerichte in Augsburg, Bayreuth und Würzburg haben.