Herrmann beim Festakt: 50 Jahre Verstaatlichung der Polizei in Nürnberg und Fürth

München, 05.10.2024

50 Jahre Verstaatlichung der Polizei in Nürnberg und Fürth - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beim zentralen Festakt: Hervorragende Sicherheitslage dank ausgezeichneter Polizeiarbeit - Verstärkung des Polizeipräsidiums

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute beim zentralen Festakt des Polizeipräsidiums Mittelfranken mit anschließendem Benefizkonzert des Polizeiorchesters Bayern zum 50-jährigen Jubiläum der Verstaatlichung der einstigen Stadtpolizeien in Nürnberg und Fürth gratuliert. "Die Verstaatlichung der Polizeien in Bayern war eine wichtige Grundlage für die aktuell hervorragende Sicherheitslage im Freistaat", erklärte Herrmann. "Nürnberg und Fürth haben dank der ausgezeichneten Polizeiarbeit Top-Platzierungen in bundesweiten Rankings der sichersten Großstädte." Herrmann verwies darauf, dass Fürth schon seit Jahren bundesweit die sicherste Großstadt ist und Nürnberg im vergangenen Jahr die fünftsicherste Großstadt mit mehr als 200.000 Einwohnern war. Laut Herrmann ging mit der bayernweit 1975 abgeschlossenen Verstaatlichung eine Vereinheitlichung und vor allem eine deutliche Professionalisierung der Polizeiarbeit einher. +++

Der Innenminister machte deutlich, dass die Staatsregierung die Bayerische Polizei personell weiter verstärken werde. "Wir haben die Bayerische Polizei von 2008 bis 2023 mit insgesamt 8.000 zusätzlichen Stellen ausgestattet." Beim Polizeipräsidium Mittelfranken werde die Stellenzahl im Rahmen des Konzepts 'Die Bayerische Polizei 2025' in den nächsten Jahren gegenüber 2010 weiter auf 4.741 Stellen erhöht werden. Nach Umsetzung wird das Polizeipräsidium Mittelfranken um 723 Stellen gestärkt sein – ein nachhaltiges Plus von rund 18 Prozent. Dank den geplanten 2.000 zusätzlichen Stellen bis 2028 werde es laut Herrmann für die Bayerische Polizei einen weiteren Personalzuwachs geben.

Zum geschichtlichen Hintergrund der Verstaatlichung der Polizeien in Bayern: Ab Juni 1945 erhielten alle Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern das Recht, eine eigene Polizei einzurichten, die dem staatlichen Zugriff weitestgehend entzogen war. So entstanden in Bayern rund 1.900 Landespolizeidienststellen und 150 Gemeindepolizeien mit unterschiedlichen Stärken von zwei bis zu 3.000 Beamten. Bald schon führten die verschiedenen Organisationsformen und Ausrüstungsstandards sowie auch finanzielle Schwierigkeiten und eine hohe Kriminalitätsbelastung zu Reformüberlegungen. Am 28. Oktober 1952 schuf der Bayerische Landtag mit dem Polizeiorganisationsgesetz (POG) eine einheitliche Grundlage für die Polizei in Bayern. Zunächst wurde allen kreisangehörigen Gemeinden angeboten, ihre Polizeien in die Landpolizei zu integrieren. Seit den 1960er-Jahren setzte sich das bayerische Innenministerium aktiv für deren Verstaatlichung ein. Mit der Änderung des POG 1968 konnten dann auch die Polizeien kreisfreier Städte vom Freistaat übernommen werden. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1974 wurden die Stadtpolizeien Nürnberg und Fürth dem bayerischen Innenministerium unterstellt. Im Oktober 1975 wurde der Prozess mit der Verstaatlichung der Münchner Stadtpolizei vollständig abgeschlossen.