Beschluss der Innenministerkonferenz zum Umtausch alter Führerscheine
München, 17.01.2022Beschluss der Innenministerkonferenz zum Umtausch alter Führerscheine - IMK-Vorsitzender und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Vorerst keine Ahndung bei Verstößen
+++ Die Innenministerkonferenz (IMK) unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. "Das IMK-Vorsitzland Bayern wird unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen", kündigte Herrmann an. Die aktuell einschlägige Umtauschfrist soll um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung soll das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Denn die zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt trotz Umtauschpflicht unberührt. "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", appellierte Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege. +++
Wie Herrmann erläuterte, müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine. Wer von den Umtauschfristen betroffen ist, soll sich laut Herrmann rechtzeitig an die für seinen Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Wenn der alte Führerschein nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, ist eine sogenannte 'Kartenabschrift' der ausstellenden Behörde erforderlich. Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch sind abrufbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html.