Herrmann: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
München, 06.10.2020EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert: Spielräume zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität schnell nutzen - Thema auf der kommenden Innenministerkonferenz
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur so genannten Vorratsdatenspeicherung eine Klarstellung im Kampf gegen schwere Verbrechen oder ernsthafte Bedrohungen der nationalen Sicherheit. „Ich begrüße es nachdrücklich, dass der EuGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben hat und die Speicherung von Verkehrsdaten und insbesondere von IP-Adressen unter bestimmten Umständen zulässt. Ich fordere die Bundesregierung und vor allem die Bundesjustizministerin auf, sofort zu handeln. Wir müssen alle Spielräume schnellstmöglich nutzen. Gerade die Speicherung von IP-Adressen muss entsprechend der jetzigen Vorgaben des EuGH ausgeschöpft werden." Außerdem kündigte Herrmann an, das Thema auch für die kommende Innenministerkonferenz vom 9. bis zum 11. Dezember anzumelden. +++
Herrmann verlangt eine rasche Umsetzung der neuen Möglichkeiten: "Die Aufklärung von Fällen wie die schweren Kindesmisshandlungen in Nordrhein-Westfalen lassen keinen Aufschub zu. Für mich ist ganz klar, dass wir die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen vor allem im Kampf gegen die schrecklichen Verbrechen von Kinderschändern nutzen müssen. Oft können Netzwerke und Hintergründe nur so aufgedeckt werden. Das gilt auch für Anschläge von Extremisten jeglicher Couleur.“