Herrmann begrüßt Gesetzesinitiative für kommunalwirtschaftliche Erleichterungen

München, 26.06.2020

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise für die Kommunen: Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt Gesetzesinitiative für kommunalwirtschaftliche Erleichterungen - Langfristiges Ziel bleibt dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen

+++ Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat den Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN im Landtag zur Schaffung kommunalwirtschaftlicher Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie nachdrücklich begrüßt. Die Gesetzesänderung sieht vor, für 2020 und 2021 Abweichungen von kommunalwirtschaftlichen Bestimmungen zuzulassen. Die Änderungen sollen vom Landtag noch im Juli beschlossen werden und dann sofort in Kraft treten. "Wir schaffen so den bayerischen Kommunen zur Sommerpause entsprechende Erleichterungen", sagte Herrmann. "Das Risiko einer gesamtwirtschaftlichen Abwärtsspirale aus weiter sinkenden Einnahmen und dadurch weiter reduzierten Ausgaben kann so vermieden werden." Mittel- und langfristig bleibt es freilich das Ziel, so der Minister, die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen oder auch in einigen Fällen wiederherzustellen. Der Gesetzentwurf beruht auf Anregungen des Innenministeriums, die wiederum auf Wünsche der Kommunalen Spitzenverbände zurückgehen. +++

"Es muss klar sein, dass solche temporären Erleichterungen zu keiner materiell verbesserten Finanzausstattung der Kommunen führen und dazu auch nicht dienen", sagte Herrmann. "Sie dürfen auch nicht dazu führen, dass nun beliebig neue Projekte angegangen werden, die im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft nicht finanzierbar wären."

Die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen ermöglichen zum Beispiel einen erleichterten Zugang zu Krediten und Kassenkrediten, Verfahrensbeschleunigungen bei der Haushaltsaufstellung sowie die Aussetzung von Genehmigungspflichten.