Herrmann zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Bayerischen Integrationsgesetz
München, 03.12.2019Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: Konzept der Leitkultur bestätigt - Integrationspflicht verfassungsgemäß - Prinzip des "Förderns und Forderns" weiterhin Grundlage der erfolgreichen bayerischen Integrationspolitik
+++ Mit der heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Bayerischen Integrationsgesetz sieht sich Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann bestätigt: "Der Grundgedanke des Bayerischen Integrationsgesetzes ist mit der Verfassung vereinbar. Die Verfassungsrichter haben das Konzept der Leitkultur bestätigt. Das Ziel einer Integrationspflicht ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar." Damit bleibe der von SPD und Grünen angegriffene Grundsatz des 'Förderns und Forderns' unangetastet. "Dass in Bayern Integration oft erfolgreicher als im übrigen Bundesgebiet verläuft, bestätigt Bayerns bisherigen Kurs“, so der Minister. Nun werden die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs detailliert ausgewertet und die verbliebenen Beanstandungen des Gerichts analysiert, kündigte Herrmann an. +++
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte unter anderem darüber zu entscheiden, ob der dem Bayerischen Integrationsgesetz zugrundeliegende integrationspolitische Ansatz Bayerns sowie einzelne Artikel des Gesetzes mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sind. Bayern hat im Gegensatz zu anderen Ländern kein einseitiges 'Fördergesetz' erlassen, sondern den Grundsatz des 'Förderns und Forderns' gesetzlich normiert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dabei ausdrücklich festgestellt: Das zentrale Ziel, die als Leitkultur bezeichnete kulturelle Grundordnung zu wahren und Migranten zur Achtung der Leitkultur zu verpflichten, ist verfassungskonform. "Unser Bayerisches Integrationsgesetz trägt entscheidend dazu bei, dass Bayern auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und der gelingenden Integration bleibt", betonte Herrmann. "Es gibt der Integration eine Richtung und überlässt sie damit nicht dem Zufall." Der Verfassungsgerichtshof hat laut Herrmann bestätigt, dass die Integration keine Einbahnstraße ist, sondern der Freistaat Bayern berechtigter Weise die Integrationsbereitschaft der Migrantinnen und Migranten einfordert. "Das Prinzip des 'Förderns und Forderns' steht auf dem Boden der Bayerischen Verfassung", brachte es der Minister auf den Punkt.