Nennung des Landesverbands der Partei DIE FREIHEIT im Verfassungsschutzbericht 2013

München, 23.10.2015

Nennung des Landesverbands der Partei DIE FREIHEIT im Verfassungsschutzbericht 2013 ist rechtmäßig Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

+++ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 22. Oktober 2015 entschieden, dass die Erwähnung der Partei „DIE FREIHEIT“ Landesverband Bayern im Verfassungsschutzbericht 2013 zulässig ist. "Damit hat der Freistaat Bayern einen weiteren Punktsieg im Kampf gegen extremistische Umtriebe in unserem Staat errungen", so Innenminister Joachim Herrmann. +++

Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2012 hatte Innenminister Joachim Herrmann die Öffentlichkeit über die Aufnahme der Beobachtung des Bayerischen Landesverbands der Partei 'DIE FREIHEIT' informiert. Im Verfassungsschutzbericht 2013 wurde der Landesverband erstmals in einem eigenen Kapitel unter „verfassungschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ erwähnt. Sowohl gegen die Rede 2012 als auch gegen den Verfassungsschutzbericht 2013 hatte der Landesverband Klage erhoben und in erster Instanz Recht bekommen. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts München hatte der Freistaat Bayern Rechtsmittel eingelegt.