Mitglieder von Rockerclubs erhalten keine Waffenerlaubnisse mehr
München, 28.01.2015Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Mitglieder von Rockerclubs erhalten keine Waffenerlaubnisse mehr - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen strikten bayerischen Vollzug - Entwaffnung der Rockerclubs konsequent vorantreiben
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, wonach Mitgliedern bestimmter Rockergruppierungen wie Hells Angels, Bandidos, Gremium oder Trust keine Waffenerlaubnisse erteilt werden dürfen. Nach den Worten Herrmanns ist nun klargestellt, dass bereits die Mitgliedschaft in einer solchen Rockergruppierung ausreicht, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen zu können. "Dies ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Damit wird die konsequente bayerische Vollzugspraxis eindeutig bestätigt. Die Entwaffnung der Rockerclubs gilt es nun konsequent voranzutreiben." +++
Das Bayerische Innenministerium hatte in den vergangenen Jahren die bayerischen Waffenbehörden angehalten, Anträge von Mitgliedern von Rockergruppierungen auf Waffenerlaubnisse abzulehnen und bestehende Erlaubnisse konsequent zu widerrufen. Gegen Bescheide der Landratsämter Deggendorf und Straubing-Bogen hatten drei führende Mitglieder bekannter Rockerclubs vor dem Verwaltungsgericht zunächst mit Erfolg geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am 10. Oktober 2013 schließlich die Entscheidungen der Waffenbehörden. Mitglieder der sogenannten Outlaw motorcycle Gangs bewegen sich danach in einem kriminellen Umfeld, in dem typischerweise Delikte der Organisierten Kriminalität – etwa Aktivitäten im Rotlichtmilieu, Rauschgifthandel oder Bedrohungen und Körperverletzungen – begangen werden. Die gegen diese Urteile Verwaltungsgerichtshofs beim Bundesverwaltungsgericht eingelegten Revisionen blieben erfolglos. Dazu Herrmann: "Dies ist nun bundesweit geltende Rechtslage. Bayern hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen."
Über die Aktivitäten von Rockergruppierungen wird die Öffentlichkeit seit Jahren in den bayerischen Verfassungsschutzberichten informiert. Die bayerischen Richter hatten in ihrer Entscheidung auf die Verfassungsschutzberichte Bezug genommen. Darauf bezieht sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil.