Herrmann begrüßt BGH-Urteil zur Helmpflicht
München, 17.06.2014Voller Schadensersatz für Radfahrer ohne Helm - Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann begrüßt BGH-Urteil: Keine Helmpflicht durch die Hintertür - Einsicht statt neuer Vorschriften - Radfahren attraktiver machen
+++ Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz haben, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. "Damit hat der Bundesgerichtshof der Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür einen Riegel vorgeschoben", so Herrmann erfreut. "Das schafft Rechtssicherheit bei unseren vielen Radlerinnen und Radlern." Wie der bayerische Verkehrsminister betont, lehnt er eine Helmpflicht für Radler ab: "Den Helm freiwillig aus Überzeugung und des Vorbildes wegen aufsetzen – das ist der bessere Weg. Das sollen die Bürger selbst entscheiden. Wir brauchen keinesfalls eine neue gesetzliche Regelung dazu, sondern Ideen, wie wir den Radverkehr weiter entwickeln und fördern können." Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik müsse nach Herrmanns Worten zum Radfahren ermuntern und die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs insgesamt fördern. +++
Für Herrmann ist es daher ein Anliegen, Bayern als 'Radlland Nummer Eins' weiter voranzubringen. Mit mehr als 200 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren für den Bau neuer Radwege in Bayern, besonderen Radlzügen und Radschnellwegen sowie der gezielten Verbesserung Verkehrssicherheit möchte der bayerische Verkehrsminister das Radfahren im Freistaat noch attraktiver machen. "Fahrradfahren macht Spaß, hält fit, entlastet den Straßenverkehr, schont die Umwelt und ist kostengünstig", bringt es Herrmann auf den Punkt.