Qualitätsmängel bei der BOB
München, 23.12.2013Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann: "Qualitätsmängel bei der BOB zwischen Kufstein und München inakzeptabel - Zumutung für die Fahrgäste"
+++ Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat den privaten Bahnbetreiber Veolia scharf kritisiert. Dessen Tochterunternehmen, die Bayerische Oberlandbahn GmbH (BOB), betreibt seit 15. Dezember die Bahnstrecken München-Rosenheim-Salzburg/Kufstein und München-Holzkirchen-Rosenheim unter dem Namen Meridian. "Die Qualitätsmängel seit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember sind inakzeptabel. Es ist eine Zumutung für die Fahrgäste, wenn nicht einmal das versprochene Ersatzkonzept funktioniert, das wegen der verspäteten Lieferung der neuen Züge nötig geworden war." +++
Herrmann ärgert sich insbesondere darüber, dass es dem Unternehmen nicht einmal gelingt, den bisherigen Fahrplan einzuhalten: "Natürlich kann es bei einem Fahrplanwechsel gelegentlich zu Startschwierigkeiten kommen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass statt den angekündigten erheblichen Angebotsverbesserungen nun massive Verschlechterungen gegenüber dem status quo eintreten." Seit dem Fahrplanwechsel berichteten vor allem viele Pendler von unhaltbaren Zuständen an den Bahnsteigen und in den Zügen. "Ich fordere das Unternehmen auf, den reibungslosen Betrieb sofort sicherzustellen", so Herrmann.
Die vom Freistaat beauftragte Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) wird die Bayerische Oberlandbahn mit entsprechenden Strafzahlungen ahnden, weil sie ihren vertraglichen Verpflichtungen derzeit nicht nachkommt. Herrmann: "Das ist auch richtig so." Der Verkehrsminister hält auch noch weitere rechtliche Schritte über die von der BEG angekündigten Strafzahlungen hinaus für denkbar. "Sollten die Mängel nicht schleunigst beseitigt werden, wird das die Veolia außerdem bei künftigen Ausschreibungen in keinem günstigen Licht erscheinen lassen." Das einzige Trostpflaster für die betroffenen Bahnkunden sieht Herrmann in der Möglichkeit, ihre Fahrgastrechte, also vor allem die Rückerstattung von Fahrtkosten bei Verspätungen, konsequent geltend zu machen.