Cannabislegalisierung: Höhere zulässige THC-Werte im Straßenverkehr hochgefährlich
München, 7. Juni 2024 (stmi). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisiert den mit der Mehrheit der 'Ampel-Regierung' vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf, wonach der für alle Kraftfahrzeugführer geltende Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum erhöht werden soll. „Schlimm genug, dass die Bundesregierung mit Cannabis eine gefährliche Droge freigegeben hat. Jetzt auch noch die zu Recht strengen Vorgaben für Kraftfahrzeugführer derart massiv aufzuweichen, ist für die Verkehrssicherheit hochgefährlich“, betonte Herrmann. „Wir müssen leider mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss und mit höheren Unfallgefahren rechnen. Trotz Cannabislegalisierung wird das Fahren unter Cannabiseinfluss nicht ungefährlicher.“
Abbau von THC im Körper erfolgt im Unterschied zu Alkohol nicht regelmäßig – Fahrtüchtigkeit schwer abschätzbar
Wie der Innenminister deutlich machte, unterliegt der Abbau von THC im Körper im Unterschied zum Abbau von Alkohol keiner Regelmäßigkeit. „Für Cannabis-Konsumenten ist der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit daher nur schwer abschätzbar“, so Herrmann. Ein Mischkonsum mit Alkohol mache dies noch unberechenbarer. „Wir sind strikt gegen die geplante Anhebung des bisher bundesweit gültigen Wertes um das Dreieinhalbfache. Denn für uns hat die Verkehrssicherheit absolute Priorität.“
Laut Herrmann sollte eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes von dieser Tragweite nur mit Zustimmung der Länder erfolgen. „Wir werden uns im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die bisherige Regelungslage zum THC-Grenzwert beibehalten und nicht durch eine Gesetzesänderung aufgeweicht wird“, kündigte der Innenminister an.
Ebenfalls kündigte Herrmann konsequente Verkehrskontrollen an: „Die Bayerische Polizei wird verstärkt auf Drogeneinfluss achten. Dazu sind auch Schwerpunktkontrollen vorgesehen. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht.“
Bayern begrenzt öffentlichen Konsum von Cannabis
München, 16. April 2024 (stmi). Bayerns Ministerrat hat wichtige Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Konsum von Cannabis trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen. Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Unter anderem soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren.
Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.
Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.
Podcast: Cannabis-Legalisierung – Kampf gegen den Schwarzmarkt oder Desaster für Gesundheit, Jugendschutz und Sicherheit?
München, 22. März 2024 (stmi). Cannabis-Legalisierung des Bundes: Verharmlost die Bundesregierung die Risiken? Wie wappnet sich Bayern für den Vollzug des Gesetzes? Und welche Folgen erwarten Experten für Gesundheitsschutz und Prävention? Das diskutiert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Kriminaloberrat Christian Wulzinger von der Bayerischen Polizei. Moderation: Roman Roell.
Grundlegende Bedenken der Innenminister
München, 12. März 2024 (stmi). Die Landesinnenminister von CDU und CSU befürchten einen erheblichen Kontroll- und Vollzugsaufwand, wenn das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft treten sollte. Der Sprecher der Unionsinnenminister, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, sagte nach einem Treffen in Berlin: „Wir waren uns einig, dass auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder schwierige zusätzliche Aufgaben und ein immenser Aufwand zukommen. Das wollen wir auf keinen Fall akzeptieren. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist deshalb das Mindeste, was wir zur Entschärfung der größten Defizite in diesem Gesetzentwurf leisten können. Wir prüfen auch eine Klage dagegen.“ Der Gesetzentwurf sei an vielen Stellen unscharf, enthalte eine unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen, die Vielzahl von Detailregelungen verursache erhebliche Rechtsunsicherheiten.
Besitz- und Abgabemengen viel zu überdimensioniert
Die vorgesehenen Besitz- und Abgabemengen halten die Innenminister für viel zu überdimensioniert. "Abgabemengen in Anbauvereinigungen von 50 Gramm im Monat ab 21 Jahre und 30 Gramm für 18- bis 21-Jährige sind nicht nur willkürlich, sondern insbesondere für Heranwachsende viel zu hoch“, so Herrmann. Die Freigabe von Cannabis werde zu mehr Konsum und einer höheren Nachfrage führen. Die Innenminister gehen von einem massiven Anstieg der Kriminalität aus. Armin Schuster: „Es ist mit einer Ausweitung des Schwarzmarktes zu rechnen, da aufgrund der Legalisierung von Cannabis die Anzahl der Konsumenten steigen wird.“
Straftaten konsequent verfolgen
Die Innenminister kritisieren außerdem, dass der Aspekt der Verkehrssicherheit im Gesetz kaum Berücksichtigung finde. Sie kündigten an, einen strengen Vollzug des Gesetzes sicherzustellen, falls es sich nicht mehr verhindern lasse. "Wir werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent verfolgen und die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Fahrten unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr verstärken."