Polizeistreife auf dem Christkindlmarkt am Marienplatz und Kaufingerstraße, Polizisten zeigen Präsenz, uniformierte Streifen verbessern die Sicherheit, zeigen Wachsamkeit, weihnachtlich dekorierten Fußgängerzone, festlicher Lichterglanz, Geschäfte
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Messer­verbot: Künftig anlasslose Kontrollen von Messern und Waffen

München, 29. November 2024 (stmi). Künftig kann die Bayerische Polizei stichprobenartige und anlasslose Kontrollen zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots auf Grundlage des Waffengesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen durchführen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt. Eine entsprechende Verordnung tritt zum 30. November 2024 in Kraft. „Damit kann die Bayerische Polizei insbesondere das neue Messerverbot rechtzeitig zum Beginn der Christkindlmarkt-Saison auch ohne konkreten Anlass kontrollieren“, erklärte Herrmann. Flächendeckende Kontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen werde es in der Regel nicht geben und seien auch nicht erforderlich. „Vor allem geht es darum, stichprobenartig zu überprüfen, dass keine unerlaubten Gegenstände mitgebracht werden, die eine Gefahr für die Sicherheit auf dem Christkindlmarkt darstellen können.“

Fragen und Antworten zum Messerverbot finden Sie im Anschluss weiter unten.

Messerverbot seit Änderung des Waffengesetzes vom 31. Oktober 2024

Die neue Befugnis für die Bayerische Polizei geht auf die aktuelle Änderung des Waffengesetzes zurück, die bundesweit zum 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist. An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte. Vom Verbot des Führens von Messern gibt es gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für das gewerbliche Ausstellen von Messern oder für Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kundinnen und Kunden. Zudem gilt seitdem ein Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenfernverkehr, also in den Zügen und grundsätzlich auch in Bahnhofsgebäuden sowie an Haltepunkten des Fernverkehrs.

Erweiterte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei Überprüfung der Zulässigkeit von Waffen

Wie Herrmann erläuterte, umfasst das geänderte Waffengesetz unter anderem auch eine erweiterte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Zudem sind nun auch kleinere einseitig geschliffene Springmesser unter 8,5 Zentimeter Klingenlänge grundsätzlich verboten, außer der Träger kann ein berechtigtes Interesse geltend machen oder der Umgang erfolgt in Zusammenhang mit der Berufsausübung. „Wir haben die Bayerische Polizei und alle Sicherheitsbehörden umfassend über die Neuerungen im Waffengesetz informiert“, erläuterte Herrmann. „Damit ist der konsequente Vollzug sichergestellt.“

Sicherheit auf Christkindlmärkte hohe Priorität

Laut Herrmann hat die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten hohe Priorität. „Unser Ziel sind möglichst sichere Christkindlmärkte in Stadt und Land“, so der Innenminister. „Gleichzeitig sollen unsere Sicherheitsmaßnahmen den vorweihnachtlich friedlichen und besinnlichen Charakter nicht stören. Das ist uns in den vergangenen Jahren hervorragend gelungen.“ Für die Sicherheit der einzelnen Weihnachtsmärkte sei grundsätzlich der Veranstalter zuständig. Eng abgestimmt mit Polizei und Sicherheitsbehörden gebe es individuelle Sicherheitsmaßnahmen und maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte. Herrmann weiter: „Die Polizei wird lageangepasst uniformiert und zivil Präsenz zeigen. Hierbei können auch Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei sowie die Einsatzzüge der Polizeipräsidien unterstützen.“