Herrmann, Scharf und Holtzwart an Rednerpulten, im Hintergrund Präsentation
© Bayerisches Innenministerium/Matthias Balk

Integration in Arbeit: Bayern sichert Spitzen­stellung im Arbeitsmarkt

München, 13. Dezember 2023 (stmi). Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf und Integrationsminister Joachim Herrmann haben heute in München gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Ralf Holtzwart, die aktuellen Herausforderungen und Erfolge bei der Integration von Flüchtlingen in den bayerischen Arbeitsmarkt vorgestellt. Das Fazit des Innen- und Integrationsministers: „Die Integration in Arbeit gelingt nirgendwo so gut wie in Bayern! Viele Geflüchtete sind im Arbeitsmarkt angekommen, auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge fassen dort immer mehr Fuß.“

Seit Mai 2013 hat sich Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern von rund 12.600 auf rund 77.000 im Mai 2023 mehr als versechsfacht. Laut Herrmann sind derzeit zudem rund 30.100 ukrainische Staatsangehörige in Bayern sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand: Hochrechnung September 2023), so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Höchste Erwerbstätigenquote und niedrigste Arbeitslosenquote bei Ausländern

„Die Integration in Arbeit ist kein Sprint, sondern ein Langstreckenlauf, den wir nur im engen Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Staat meistern können.“ Der Integrationsminister ist aber überzeugt: „Arbeit ist für die Integration in die Gesellschaft zentral und neben dem Spracherwerb der Schlüssel für eine gelingende Integration.“ Der Freistaat hat mit 74,2 Prozent die bundesweit höchste Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund und zudem mit 8,2 Prozent (Stand: November 2023) bundesweit die mit Abstand niedrigste Ausländerarbeitslosenquote, auch bei den ausländischen Frauen (Stand: November 2023; Bayern: 9,9 Prozent; Bund: 18,1 Prozent). Das sei ein „großartiger Integrationserfolg“, der darauf fußt, dass Bayern bereits frühzeitig die richtigen Weichen gestellt habe, so Herrmann.

„Auch künftig bauen wir unsere Integrationsangebote weiter zielgerichtet aus. Im kommenden Jahr wollen wir die Stellen der Jobbegleiter und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge von bislang 90 auf 100 Stellen aufstocken und die Förderung auf drei Jahre erhöhen. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten“, so Herrmann. Jobbegleiter und Ausbildungsakquisiteure bringen Betriebe und Menschen mit Asylhintergrund zusammen und betreuen diese auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit.

‚Job-Turbo‘ der Bundesregierung muss zünden

Trotz der großen Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration gibt es auch noch viel zu tun: So sind in Bayern rund 19.700 erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen aus den acht Asylherkunftsländern sowie rund 24.700 ukrainische Kriegsflüchtlinge arbeitslos gemeldet. Rund 21.000 befinden sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie etwa Integrationskursen des BAMF. Herrmann: „Der von der Bundesregierung angekündigte 'Job-Turbo ' muss bei diesen Personen unbedingt zünden, wenn die Maßnahmen zu Ende sind.“ 

Scharf: Das Prinzip 'Fördern und Fordern' muss immer im Mittelpunkt stehen!

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont: „Arbeit ist der Schlüssel zur Integration! In einer Zeit, in der sich unsere Wirtschaft in einer Transformation mit einem offenkundigen, branchenübergreifenden Fach- und Arbeitskräftemangel befindet, ist es wesentlich, Geflüchtete schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Leistung, Fleiß und gezielte Anreize zur Arbeit dürfen dabei nicht ins Hintertreffen geraten. Die Frage nach dem Sinn der Arbeit im Vergleich zum Bezug von Sozialleistungen darf nicht gestellt werden! Menschen in Arbeit zu bringen ist das oberste Ziel. Vom Prinzip des 'Förderns und Forderns' dürfen wir dabei nicht abrücken. Das Bürgergeld muss als existenzsichernde Hilfeleistung ausgestaltet sein und gleichzeitig die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren. Es steht außer Frage, dass die Bundesregierung bei Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz gefordert ist. Neu ankommende ukrainische Geflüchtete dürfen nicht mehr privilegiert in den Bürgergeldbezug fallen. Als Jugendministerin sind mir auch die Zukunftschancen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein Anliegen. Sie müssen auf ihrem Weg begleitet und entsprechend ihren Bedürfnissen unterstützt werden. Die Möglichkeiten, die sich ihnen mit einer dualen Berufsausbildung bieten, müssen klar aufgezeigt werden.“