Zusätzliche Distanz-Elektroimpulsgeräte
München, 11. November 2020 (stmi). Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags seine Planungen für zusätzliche Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG), früher landläufig als "Taser" bezeichnet, bei der Bayerischen Polizei vorgestellt. Zuvor waren die DEIG seit Anfang 2019 im Rahmen eines Pilotversuchs bei den Unterstützungskommandos der Bayerischen Polizei sowie bei den Einsatzzügen in Aschaffenburg, Kempten, Regenburg und Straubing im Einsatz. Seit 2006 werden DEIG darüber hinaus bei den Spezialeinsatzkommandos der Bayerischen Polizei eingesetzt.
"Die Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass das DEIG bei bestimmten Einsatzlagen eine wertvolle Ergänzung der polizeilichen Einsatzmittel sein kann", erklärte Herrmann. "Deshalb werden wir alle Unterstützungskommandos sowie alle 'geschlossenen Einsatzeinheiten' der Landespolizei mit dem DEIG ausstatten." Das betrifft laut Herrmann derzeit insgesamt rund 30 Einsatzeinheiten. Die Details der Umsetzung werden derzeit noch erarbeitet. Mit der Beschaffung der DEIG und der Schulung der Einsatzeinheiten soll jedenfalls schon Anfang 2021 begonnen werden.
Im Verlauf des einjährigen Pilotversuchs haben die teilnehmenden Einsatzeinheiten DEIG von Januar 2019 bis Januar 2020 32 Mal verwendet. "Dabei konnte das DEIG in 29 Fällen zu einer erfolgreichen Bewältigung der Einsatzlage beitragen", lautete Herrmanns Bilanz. 27 Mal war bereits die Androhung eines DEIG-Einsatzes durch die Polizeikräfte ausreichend. Nur fünfmal musste das DEIG durch Verschießen der Elektroden-Pfeile verwendet werden. In vier Fällen kam es zu leichten oberflächlichen Verletzungen der Haut und sonst zu keinen Verletzungen beim Betroffenen.
Der Innenminister machte deutlich, dass eine Ausrüstung des normalen Wach- und Streifendienstes nicht geplant ist: "Das DEIG ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geeignet, eine Einsatzlage zu lösen. Es ist kein Allerwelts-Einsatzmittel". Insbesondere soll das DEIG grundsätzlich nur im Vierer-Team eingesetzt werden, um beim Betroffenen weitere Verletzungen zu verhindern und insbesondere auch die eingesetzten Polizisten durch schnelle Zugriffsmöglichkeiten bestmöglich zu schützen. Der Täter ist nach einem Stromzyklus im Regelfall schnell wieder voll handlungsfähig.
Für den DEIG-Einsatz gibt es nach Herrmanns Worten spezielle Einsatzgrundsätze und klare Rahmenbedingungen. "Dazu schulen wir unsere Einsatzkräfte intensiv in Theorie und Praxis", so der Minister. Der Einsatz von DEIG komme insbesondere in Frage, wenn mildere Zwangsmaßnahmen nicht erfolgversprechend sind, beispielsweise bei aggressiven und körperlich überlegenen Gewalttätern. "Der Einsatz des DEIG ist grundsätzlich nicht zulässig, soweit es sich erkennbar um Kinder, Schwangere und Menschen mit einer bekannten Vorerkrankung des Herz-Kreislaufsystems handelt", betonte Herrmann. Außerdem sei das DEIG gegen bewaffnete Täter oftmals kein geeignetes Einsatzmittel, vor allem bei Tätern mit Schusswaffen. "Die Polizei muss in einer akuten lebensbedrohlichen Einsatzsituation, die ein sofortiges Handeln erfordert, auch weiterhin als 'Ultima Ratio' die Schusswaffe verwenden", stellte Herrmann klar. In seltenen Fällen könnte das DEIG keine Wirkung haben, beispielsweise wenn die Elektroden die Kleidung des Angreifers nicht durchdringen können.