Kommunalwahlen: kurzfristige Abstimmung per Briefwahl möglich
München, 4. März 2020 (stmi). Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat Landratsämter und Gemeinden mit Blick auf die Verbreitung des Coronavirus über Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen bei den Kommunalwahlen am 15. und den sich daraus ergebenden Stichwahlen am 29. März informiert.
Sollten Wähler am Wahltag tatsächlich erkrankt sein und kein Wahllokal aufsuchen können, könnten sie kurzfristig per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen. Gleiches gilt auch für deren Kontaktpersonen.
Die entsprechenden Anträge können Erkrankte – wie andere Erkrankte auch – notfalls noch bis um 15 Uhr des Wahltages bei den Gemeinden stellen oder stellen lassen.
Innenminister Joachim Herrmann: „Derzeit gibt es keinen Anlass, über eine Verschiebung des Wahltermins nachzudenken. Ich rate auch mit Blick auf die Wahlen zu einem besonnenen Umgang. Niemand sollte sich davon abhalten lassen, wählen zu gehen.“
Hygieneempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus
In Abstimmung mit dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weist das Innenministerium darauf hin, dass die üblichen Hygieneempfehlungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie Handhygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene generell vor Infektionskrankheiten schützen, auch vor einer Infektion mit dem Coronavirus. In den Wahllokalen sollen deshalb gut sichtbar Aushänge mit den Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten angebracht werden.
Die Landratsämter und Gemeinden wurden außerdem gebeten, dafür Vorsorge zu tragen, dass in den Gebäuden, in denen sich ein Wahllokal befindet oder in dem Wahlhelfer anschließend die Stimmen auszählen, ausreichend Handreinigungsmittel zur Verfügung stehen. Für die Stimmabgabe stellen die Wahlämter zwar Stifte zur Verfügung, Wählerinnen und Wähler können aber auch eigene Schreibstifte bei der Stimmabgabe im Wahllokal verwenden. Es gibt keine Verpflichtung, nur die bereitgestellten Stifte der Behörde zu benutzen.