Innenminister Joachim Herrmann begrüßt 230 neue Polizistinnen und Polizisten der Münchner Polizei

München, 2. März 2020 (stmi). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Innenministerium stellvertretend für die Personalzuteilung im Frühjahr 2020 im südbayerischen Raum rund 230 neue Polizeibeamte des Polizeipräsidiums München begrüßt.

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt rund 230 neue Polizeibeamte des Polizeipräsidiums München.
© Bayerisches Innenministerium

159 Polizistinnen und Polizisten wurden der Münchner Polizei nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung neu zugeteilt. Dazu kamen weitere Polizeibeamte, die im gegenseitigen Austausch von anderen Polizeipräsidien zur Münchner Polizei gewechselt haben. "Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden die Münchner Polizeidienststellen spürbar verstärken", betonte Herrmann.

"Dank der hervorragenden Polizeiarbeit ist München seit vielen Jahren die sicherste Großstadt über 200.000 Einwohner in Deutschland." Mit Blick auf die jährlich 500 neuen Stellen von 2017 bis 2023 für die Bayerische Polizei, also insgesamt 3.500, erklärte Herrmann: "Mit den im September 2017 erstmals zusätzlich eingestellten Polizeibeamten können wir jetzt unsere Polizeidienststellen deutlich aufstocken.

"Für die Personalzuteilung im Frühjahr 2020 stehen laut Herrmann bayernweit rund 690 Polizeibeamte zur Verfügung. Das ist ein Plus von etwa 250, nachdem für den Zuteilungszeitraum rund 440 Beamtinnen und Beamte als Ruhestandsabgänge gemeldet wurden. "Dank der kräftig erhöhten Einstellungszahlen werden wir dieses Jahr insgesamt rund 1.400 frisch ausgebildete Polizistinnen und Polizisten zur Verstärkung haben", kündigte der Innenminister an. "Das wird 2020 eine Rekordpersonalzuteilung für die Bayerische Polizei!"

Verteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte

Die rund 690 Polizistinnen und Polizisten wurden zum 1. März 2020 nach ihrer erfolgreichen Ausbildung für die zweite Qualifikationsebene (ehemals mittlerer Dienst) beziehungsweise werden zum 1. April nach ihrer erfolgreichen Ausbildung für die dritte Qualifikationsebene (ehemals gehobener Dienst) wie folgt an die Dienststellen der Bayerischen Polizei verteilt (in Klammern die Gesamtsumme der Personalzuteilungen seit 2017). Bereits berücksichtigt sind diejenigen Beamten, die ihre Qualifikationsprüfung nicht erfolgreich absolviert haben.

  • PP Oberbayern Nord: 84 (413)
  • PP Oberbayern Süd: 58 (375)
  • PP München: 159 (546)
  • PP Niederbayern: 46 (324)
  • PP Oberpfalz: 51 (357)
  • PP Oberfranken: 63 (354)
  • PP Mittelfranken: 54 (558)
  • PP Unterfranken: 41 (419)
  • PP Schwaben Nord: 32 (236)
  • PP Schwaben Süd/West: 37 (301)
  • Bayerische Bereitschaftspolizei: 32 (317)
  • Bayerisches Landeskriminalamt: 30 (151)
  • Polizeiverwaltungsamt: 3 (8)
  • Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz: 1 (37)
  • Bayerisches Innenministerium: 0 (3)

Die Verteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte orientiert sich an der aktuellen Personalsituation unter Berücksichtigung beispielsweise von Ruhestandsabgängen, Abordnungen, Beurlaubungen und schwangerschaftsbedingten Ausfallzeiten. Ziel ist eine möglichst ausgewogene Personalausstattung bei der Bayerischen Polizei. Die Verteilung des neuen Personals auf die einzelnen Dienststellen obliegt den Polizeipräsidien. Bereits mit eingerechnet sind 50 Personalzuteilungen für den Ausbau der Bayerischen Grenzpolizei.

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