Extremismus und Terrorismus
Politischer Extremismus, also Verfassungsfeindlichkeit, ist kurz gesagt ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben. Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den wichtigsten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören insbesondere:
- Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Extremismus zeigt sich in Einstellungen, Meinungen und Ideologien wie auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Aktivitäten, bis hin zu terroristischen Anschlägen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen verfassungsfeindliche Bestrebungen genannt. Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig zu erkennen.