Ehrung für Verdienste um die freiwilligen Hilfsorganisationen

In Bayern können Helfer aller katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks ein staatliches Ehrenzeichen erhalten. Zu diesen Organisationen gehören das Bayerische Rote Kreuz (BRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und der Landesverband Bayern des Technischen Hilfswerks (THW).

Das Ehrenzeichen wird als Dienstzeitauszeichnung für 25-jährige,40-jährige und 50-jährige aktive ehrenamtliche Dienstzeit und als Steckkreuz für besondere Verdienste verliehen. Die Ehrenzeichen tragen folgende Bezeichnungen: BRK-Ehrenzeichen, ASB-Ehrenzeichen, JUH-Ehrenzeichen, MHD-Ehrenzeichen, DLRG-Ehrenzeichen und THW-Ehrenzeichen.

Dienstzeitauszeichnung

Die Dienstzeitauszeichnungen werden vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, erster Klasse für  40-jährige und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer der genannten Organisationen verliehen. Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden können. Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst, nachgewiesene Krankheitszeit, Schwangerschaft oder Elternzeit gelten nicht als Unterbrechung.

Steckkreuz für besondere Verdienste

Das Ehrenzeichen wird als Steckkreuz vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration für besondere Verdienste um die jeweilige Organisation verliehen.

Mitwirkung bei staatlichen Ehrungen

Für Verdienste im Rettungswesen und Katastrophenschutz sind die Vorschläge auf Verleihung der Dienstzeitauszeichnung jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, über das Präsidium des Bayerischen Roten Kreuzes beziehungsweise über die Landesgeschäftsstellen der Organisationen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Aushändigung der Ehrenzeichen

Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister ausgehändigt. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragte Person erfolgen. Die Form soll dem Anlass angemessenen sein. Das Steckkreuz für besondere Verdienste und die Verleihungsurkunde wird den Auszuzeichnenden grundsätzlich durch die Regierungspräsidenten ausgehändigt.