Barrierefreiheit
Das Thema Barrierefreiheit hat für das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration als Wahl-, Kommunal- und Integrationsministerium eine große Bedeutung. Wir übernehmen in vielfältiger Weise Verantwortung - sei es bei der Durchführung von Wahlen, der Gestaltung der Kommunikation zwischen Bürger und Behörde oder in der Fortentwicklung des Rechts. Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sollen selbständig leben können.
Bayern Barrierefrei
Horst Seehofer, Ministerpräsident von Oktober 2008 bis März 2018, hatte in seiner Regierungserklärung im November 2013 das Ziel vorgegeben: Bayern soll bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei werden. Die Bayerische Staatsregierung bringt zunächst die Barrierefreiheit in besonders elementaren Handlungsfeldern voran.
Wahlen
Die Ausübung des Wahlrechts ist ein wesentlicher Teil des Demokratieprinzips. Auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können. Die Wahlgesetze und Wahlordnungen enthalten bereits heute zahlreiche Regelungen, die den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppen Rechnung tragen. Sie setzten damit auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikel 118a der Bayerischen Verfassung, des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes sowie der Behindertengleichstellungsgesetze um.