Die PAG-Novelle 2020/21
Mehr Transparenz – mehr Übersichtlichkeit – mehr Betroffenenrechte. Das sind die Ziele der PAG-Novelle 2020/21.
Mit den aktuellen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes setzen wir die Anregungen der PAG-Kommission und die Vorgaben des Koalitionsvertrags um. So werden beispielsweise die Richtervorbehalte transparenter und anwenderfreundlicher gestaltet. Damit stärken wir auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
In der Kabinettssitzung vom 1. Dezember 2020 hat die Bayerische Staatsregierung die Einleitung der Verbandsanhörung beschlossen.
Im Fokus
Abschlussbericht der PAG-Kommission

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Übergabe des Abschlussberichts der PAG-Kommission am 30. August 2019 angekündigt, die Empfehlungen der Experten eingehend auszuwerten und zu analysieren. Herrmann sagte: "Das bestehende Polizeiaufgabengesetz ist im Grundsatz in Ordnung, das ist eine sehr gute Nachricht. Der Kommissionsbericht wird zur Klärung wesentlicher Fragen beitragen und die weiteren Gesetzgebungsarbeiten maßgeblich beeinflussen. Ich verspreche mir davon auch eine Versachlichung der Diskussion über das Polizeiaufgabengesetz."
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