Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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05.03.2024
Ehrungen für wertvolles Engagement um das Gemeinwohl: Orden und Ehrenzeichen
Wertvoller Einsatz für den Opferschutz, das positive Image der Polizei und für Senioren: Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner hat Arved Semerak aus München das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt.
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05.02.2024
Blick in die Zukunft: Herrmann stellt Vorausberechnung der Bevölkerung Bayerns bis 2042 vor
Bayerns Bevölkerung wird bis ins Jahr 2042 weiter wachsen und gleichzeitig älter werden. Diese wesentlichen Ergebnisse hat Innenminister Joachim Herrmann beim Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth bekanntgegeben.
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