Das Bild zeigt einen Jihadisten - vermummt mit Waffe und Tauhid-Finger
© Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Islamismus

Der Islam als Religion und seine Ausübung werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag unterliegen jedoch islamisch-extremistische (Kurzform: islamistische), d. h. religiös-politisch motivierte Organisationen und Einzelpersonen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Islamismus ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von unterschiedlichen (Teil-) Strömungen, wie beispielsweise den Salafismus.

Als Gemeinsamkeit dieser Strömungen lassen sich folgende Kernelemente des Islamismus herausstellen:

  • „Der Islam“ ist nicht allein Glaube und Ethik, sondern begründet eine alles umfassende Lebensform, die auf Koran und Sunna (Überlieferung der Reden und Taten des Propheten) basiert.
  • Die Muslime bilden eine religiöse und politische Einheit (panislamische Zielsetzung).
  • Die Scharia (hier als islamisches Gesetz definiert) stellt ein politisches und gesellschaftliches Ordnungsprinzip dar.
  • Koran und Sunna haben „Verfassungsrang“ und verbindliche Vorbildfunktion für politisches Handeln und einen zukünftigen „islamischen Staat“.

Diese extremistischen Zielsetzungen widersprechen den im Grundgesetz garantierten Freiheits- und Menschenrechten. Islamistische Bestrebungen sind verfassungs- und integrationsfeindlich. Dem terroristischen Spektrum zugehörige Personen stellen überdies unverändert eine große Gefahr für die Innere Sicherheit Deutschlands dar. Sie verfolgen das Ziel, weltweit eine totalitäre islamistische Gesellschaftsordnung zu errichten. Dabei berufen sie sich auf die vermeintliche Pflicht der muslimischen Weltgemeinschaft, sich gegen westliche, d. h. „ungläubige“ Einflüsse zu „verteidigen“, und rufen zur Teilnahme am gewalttätigen Jihad auf.