Erster Arbeitsbericht der Expertenkommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sichert weitere bestmögliche Unterstützung zu

München, 09.01.2019

Erster Arbeitsbericht der Expertenkommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sichert weitere bestmögliche Unterstützung zu - Arbeitsbericht auf www.pag.bayern.de veröffentlicht - Staatsregierung bereitet Evaluierung des PAG vor

+++ Die Kommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG-Kommission) hat heute dem bayerischen Innenministerium einen ersten Arbeitsbericht für den Zeitraum Juli bis Dezember 2018 übergeben. Laut des Vorsitzenden der PAG-Kommission Dr. Karl Huber soll der Abschlussbericht voraussichtlich im Frühsommer 2019 vorgelegt werden. "Bis dahin werden wir die PAG-Kommission in ihrer Arbeit mit maximaler Offenheit und Transparenz auch weiterhin bestmöglich unterstützen", sicherte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu. Beispielsweise könne die PAG-Kommission vom bayerischen Innenministerium jederzeit weitere Statistiken, Berichte und rechtliche Stellungnahmen anfordern. Wie Herrmann erläuterte, hat die im Juni 2018 einberufene PAG-Kommission den Auftrag, die Umsetzung des neuen Polizeiaufgabengesetzes eng zu begleiten und unabhängig zu prüfen. +++

Umfangreiche Informationen zum neuen PAG können unter www.pag.bayern.de abgerufen werden. Dort ist auch der heute dem Innenministerium übergebene erste Arbeitsbericht der PAG-Kommission veröffentlicht. Die PAG-Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen, die laut Herrmann mit ihrer ausgezeichneten Expertise eine große Bandbreite abdecken:

  • Dr. Karl Huber (Vorsitz), Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a.D.
  • Dr. Erwin Allesch, Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs a.D.
  • Prof. Dr. Martin Burgi, Universitätsprofessor, LMU München
  • Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts a.D.
  • Elisabeth Mette, Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts a.D.
  • Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

Innenminister Herrmann kündigte zugleich an, dass die Staatsregierung - wie im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN vereinbart - das neue PAG in den nächsten Monaten evaluieren wird, entsprechend den Maßgaben des Koalitionsvertrags und den Ergebnissen der PAG-Kommission. Diese Evaluation wird die Grundlage für einen anschließenden Entwurf der Staatsregierung für eine Gesetzesänderung sein. Im Rahmen der Evaluierung soll insbesondere die Verpflichtung der Gerichte zur Beiordnung eines Rechtsanwalts in Fällen des gerichtlich angeordneten Gewahrsams im PAG selbst geregelt werden. Auch der Richtervorbehalt soll bei allen einschlägigen Regelungen unmittelbar und bürgerfreundlich aus dem Gesetzestext ersichtlich sein. Ferner wird laut Herrmann unter anderem der Anwendungsbereich des Begriffs 'drohende Gefahr' geprüft werden. Weiter wird geprüft, den Schutz von gefährdeten Personen durch neue Möglichkeiten der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit und des Schutzes potentieller Opfer von Straftaten zu verbessern.