Zuständigkeitsänderungen beim Wohngeld

München, 05.01.2015

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann zu Zuständigkeitsänderungen beim Wohngeld: Wohngeldanträge direkt an Landratsämter und kreisfreie Städte senden - Regierung von Unterfranken für Widerspruchsverfahren in ganz Bayern zuständig

+++ In Sachen Wohngeld weist Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann auf folgende Neuregelungen hin: Seit 1. Januar 2015 sind Wohngeldanträge in Bayern direkt an die über die Anträge entscheidenden Landratsämter und kreisfreien Städte zu senden. "Da die Anträge jetzt gleich bei der Behörde eingehen, die zu entscheiden hat, erwarte ich eine zügigere Bearbeitung der Wohngeldanträge", so Herrmann. Für sämtliche Widerspruchsverfahren zu Wohngeldangelegenheiten in ganz Bayern ist künftig die Regierung von Unterfranken als zentrale Widerspruchsbehörde zuständig. Auch hier werden positive Synergieeffekte zum Tragen kommen. +++

Bürgerinnen und Bürger, die in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, mussten bislang ihre Wohngeldanträge erst in ihrer Gemeinde einreichen. Von dort wurden die Anträge mit der Bestätigung bestimmter Angaben dann an das Landratsamt weitergeleitet. Gehen jetzt bei den kreisangehörigen Gemeinden noch Anträge ein, werden diese an das zuständige Landratsamt weitergeleitet.

Die Antragsformulare sind im Internet abrufbar unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/wohnen/wohngeld/index.php und können auch am Bildschirm ausgefüllt werden. Sie sind ebenso bei dem Landratsamt beziehungsweise bei der kreisfreien Stadt erhältlich, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Zudem sind Herrmann weitere Verbesserungen der Wohngeldleistungen wichtig: "Wohnraum muss auch für Menschen mit niedrigerem Einkommen bezahlbar bleiben. Bayern setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass wieder mehr Menschen diesen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten können und vor allem dort, wo die Mieten stark gestiegen sind, auch die Wohngeldbeträge erhöht werden. Der Koalitionsvertrag, der Verbesserungen bei den Wohngeldleistungen vorsieht, muss baldmöglichst umgesetzt werden."