Falschinformation des Bayerischen Flüchtlingsrates

München, 31.07.2015

Rundschreiben vom 31. März 2015 zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten an die Ausländerbehörden gilt nach wie vor uneingeschränkt - Anderslautende Presseinformation ist falsch

+++ Das Rundschreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 31. März 2015 zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten an die Ausländerbehörden gilt nach wie vor uneingeschränkt. Eine anderslautende Presseinformation des Bayerischen Flüchtlingsrates von heute ist falsch. +++

Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten sind grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen oder zu verlängern. Damit soll deutlich gemacht werden, dass mit aussichtslosen Asylanträgen nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann.